Grossbildschirme und Empfangsgebühren
Im Zusammenhang mit dem TV-Konsum via Grossbildschirme ist Billag gehäuft mit Anfragen konfrontiert, welche die Empfangsgebühren betreffen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Wer TV-Programme empfangen will, muss sich laut Radio- und Fernsehgesetz bei Billag anmelden. Diese sog. "Meldepflicht" gilt auch, wenn der Empfang befristet ist, z.B. während internationalen Sportveranstaltungen (Euro 2004, Olympia etc).
Für den Empfang von TV-Programmen im privaten Rahmen kommt grundsätzlich die Gebühr für den privaten TV-Empfang zum Tragen. Sie beträgt CHF 23.45 pro Monat.
Für eine öffentliche Vorführung gelten die Gebühren für den "gewerblichen Empfang". Diese beträgt CHF 31.10 bzw. inkl. Urheberrechtsentschädigung (Suisa) CHF 47.35 pro Monat.
Die Grösse bzw. die Anzahl der eingesetzten Bildschirme hat auf die Empfangsgebühren keinen Einfluss.
Eine Anmeldung bei Billag für den befristeten TV-Empfang bedeutet nicht in jedem Fall, dass auch Gebühren bezahlt werden müssen. Wenn die Zeitspanne des Empfangs innerhalb desselben Monats liegt, werden keine Gebühren in Rechnung gestellt.
Unter Telefon 026 414 90 60 geben wir Ihnen gerne weitere Auskunft. Bitte diese Nummer nur für Fragen betr. Grossbildschirme benutzen!
Für die öffentliche Vorführung von Fernsehsendungen sind zudem bei der SRG SSR idée suisse und bei der Verwertungsgesellschaft SUISA Bewilligungen einzuholen.
Corporate Communications
Billag AG
Im Zusammenhang mit dem TV-Konsum via Grossbildschirme ist Billag gehäuft mit Anfragen konfrontiert, welche die Empfangsgebühren betreffen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Wer TV-Programme empfangen will, muss sich laut Radio- und Fernsehgesetz bei Billag anmelden. Diese sog. "Meldepflicht" gilt auch, wenn der Empfang befristet ist, z.B. während internationalen Sportveranstaltungen (Euro 2004, Olympia etc).
Für den Empfang von TV-Programmen im privaten Rahmen kommt grundsätzlich die Gebühr für den privaten TV-Empfang zum Tragen. Sie beträgt CHF 23.45 pro Monat.
Für eine öffentliche Vorführung gelten die Gebühren für den "gewerblichen Empfang". Diese beträgt CHF 31.10 bzw. inkl. Urheberrechtsentschädigung (Suisa) CHF 47.35 pro Monat.
Die Grösse bzw. die Anzahl der eingesetzten Bildschirme hat auf die Empfangsgebühren keinen Einfluss.
Eine Anmeldung bei Billag für den befristeten TV-Empfang bedeutet nicht in jedem Fall, dass auch Gebühren bezahlt werden müssen. Wenn die Zeitspanne des Empfangs innerhalb desselben Monats liegt, werden keine Gebühren in Rechnung gestellt.
Unter Telefon 026 414 90 60 geben wir Ihnen gerne weitere Auskunft. Bitte diese Nummer nur für Fragen betr. Grossbildschirme benutzen!
Für die öffentliche Vorführung von Fernsehsendungen sind zudem bei der SRG SSR idée suisse und bei der Verwertungsgesellschaft SUISA Bewilligungen einzuholen.
Corporate Communications
Billag AG
