Gebühren für den privaten Empfang

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Die Höhe der Gebühren wird vom Bundesrat festgelegt. Wir stellen diese ab Januar 2011 einmal pro Jahr in Rechnung. Gegen einen Zuschlag von CHF 2 pro Rechnung könnnen Sie auch alle drei Monate bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Inklusive der in der Volksabstimmung vom 29. September 2009 beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer ergeben sich ab 1. Januar 2011 folgende Beträge:
Beträge in CHF 3 Monate Jahr
Radioempfang 42.30 169.15
Fernsehempfang 73.30 293.25
Radio- und Fernsehempfang 115.60 462.40
Alle Beträge inkl. 2.5% MWST und kaufmännisch gerundet