Gebühren für den Empfang in Betrieben

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Das Radio- und Fernsehgesetz unterscheidet bei den Betrieben zwischen den Gebühren für den gewerblichen und den kommerziellen Empfang. Wir stellen diese ab Januar 2011 einmal pro Jahr in Rechnung. Gegen einen Zuschlag von CHF 2 pro Rechnung könnnen Sie auch alle drei Monate bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Inklusive der in der Volksabstimmung vom 29. September 2009 beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer ergeben sich ab 1. Januar 2011 folgende Beträge:
Gewerblicher Empfang 3 Monate Jahr
Radioempfang 55.95 223.85
Fernsehempfang 97.15 388.55
Radio- und Fernsehempfang 153.10 612.40
Alle Beträge inkl. 2.5% MWST und kaufmännisch gerundet    
Kommerzieller Empfang 3 Monate Jahr
Kategorie 1 (1-10 Geräte)    
Radioempfang 55.95 223.85
Fernsehempfang 97.15 388.55
Radio- und Fernsehempfang 153.10 612.40
Kategorie 2 (11-50 Geräte)    
Radioempfang 93.25 372.95
Fernsehempfang 161.85 647.35
Radio- und Fernsehempfang 255.10 1'020.30
Kategorie 3 (mehr als 50 Geräte)    
Radioempfang 128.70 514.90
Fernsehempfang 223.45 893.70
Radio- und Fernsehempfang 352.15 1'408.60
Alle Beträge inkl. 2.5% MWST und kaufmännisch gerundet