Details zum Thema Haushalt

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Ich ziehe demnächst um, was muss ich beachten?

Ein Umzug bzw. eine Adressänderung ist meldepflichtig. Sie können die Adressänderung online vornehmen. Sie können uns diese auch telefonisch mit einem Brief oder E-Mail mitteilen (siehe Kontakt).

Müssen wir zweimal Gebühren zahlen, wenn ich mit meinem Partner/meiner Partnerin zusammen ziehe?

Die Anmeldung gilt pro Haushalt. Deshalb muss sich nur eine der Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, anmelden. Wenn zwei angemeldete Personen zusammenziehen, so kann sich also eine abmelden. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Gebührenpflicht endet am Monatsende nach der Mitteilung an Billag. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Muss ich die Empfangsgebühren weiterhin bezahlen, wenn ich mich von meiner Lebenspartnerin bzw. meinem Lebenspartner trenne oder mich scheiden lasse?

Grundsätzlich müssen die Gebühren für jeden Haushalt bezahlt werden, in dem betriebsbereite Geräte vorhanden sind. Falls Sie nach einer Trennung über keine Geräte mehr verfügen, sollten Sie dies Billag melden, damit die Gebührenpflicht eingestellt wird. Diejenige Person, die noch über die Geräte verfügt, ist verantwortlich dafür, dass für den entsprechenden Haushalt die Melde- und Gebührenpflicht befolgt wird.

Wie ist das mit den Empfangsgebühren in einer WG?

Die Empfangsgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht etwa pro Gerät. Wohngemeinschaften bezahlen also die Empfangsgebühren nur einmal, unabhängig von der Anzahl der Wohnpartner. Das heisst: eine Person aus der WG meldet sich an und erhält die Rechung. Die restlichen Bewohner werden als Wohnpartner auf der Rechung aufgeführt. Bitte teilen Sie uns Änderungen in der Zusammensetzung der WG frühzeitig mit.

Müssen für Radio und Fernsehen im Ferienhaus oder der Ferienwohnung extra Empfangsgebühren bezahlt werden?

Wenn das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung nicht vermietet wird, gelten die Empfangsgeräte als gemeldet, wenn der Eigentümer bereits an seinem üblichen Wohnsitz den privaten Empfang angemeldet hat.
Wenn das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung jedoch vermietet wird, sind die Gebühren für den kommerziellen Empfang zu bezahlen.
(siehe auch Gebührentabellen)

Wenn ich meine Schriften bei den Eltern habe und während dem Studium einen zweiten Wohnsitz benutze, muss ich mich dann anmelden?

Ja, eine separate Anmeldung ist nötig, wenn am zweiten Wohnsitz die folgenden Punkte alle erfüllt sind: Sie betreiben dort Empfangsgeräte, der zweite Wohnsitz besteht drei Monate oder mehr, Sie verbringen dort während mehr als der Hälfte der Nutzungsperiode drei Nächte oder mehr pro Woche und der Hauptwohnsitz ist während dieser Zeit ebenfalls bewohnt.
Ausschlaggebend ist die Anwesenheit pro Woche und nicht die durchschnittliche Anzahl von Übernachtungen während der Nutzungsperiode.
Das heisst: die Abwesenheit an den Wochenenden und während den Semesterferien kann für die Berechnung nicht zusammengezählt und gesamthaft abgezogen werden. Als Nutzungsperiode gilt die Zeit, während der der zweite Wohnsitz besteht (bspw. Dauer des Mietvertrags) und nicht die Zeit, während der die Wohnung auch effektiv bewohnt ist.

Ich verreise für längere Zeit ins Ausland. Kann ich mich für diese Zeit bei Billag abmelden?

Sofern der Haushalt weiter besteht und weiterhin empfangsbereite Geräte vorhanden sind, bleibt auch die Melde- und Gebührenpflicht bestehen. Ausschlaggebend ist nach geltendem Gesetz nicht die effektive Nutzung der Geräte, sondern das Vorhandensein derselben.